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Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

wobworkers GmbH 

 

1. Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern         und Wohnungen und Einzelzimmern und zugehörigen Bädern und Küchen und Fluren zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten etc. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der wobworkers GmbH, nachfolgend Hotel genannt, (Hotelaufnahmevertrag).

 

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

    1. Vertragsabschluss, partner, haftung; Verjährung

 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

 

  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

  1. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

 

    1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten    Leistungen zu erbringen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen oder verursachte Leistungserbringungen durch Dritte und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

  1. Die vereinbarten  Preise schließen die jeweilige gesetzliche  Mehrwertsteuer  ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz  zum Tage der Leistungserbringung,  so ändern sich die jeweils  vereinbarten Preise entsprechend.  Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer  nach zu belasten.  überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss  und Vertragserfüllung  4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich

vereinbarten Preis angemessen anheben.

 

  1. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Anzahl der Gäste, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

 

  1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind stets sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene  Forderungen jederzeit  fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher  beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.  Für jede  Mahnung nach Verzugseintritt  hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5.-- zu erstatten. Alle weiteren  Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Sollte das Hotel einer Verkürzung eines Aufenthaltes ganz oder teilweise zustimmen, verlieren alle Rabattierungen und Sonderpreise ihre Anwendung und es gelten die für das Objekt üblicherweise angewandten Übernachtungspreise, mindestens jedoch 45,00 € p.P. und Übernachtung. 

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.

 

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

  1. Vereinbarte Rabatte und kostenfreie Übernachtungen verlieren bei verspäteter Zahlung ihre Gültigkeit. 

 

10.  Ist die Öffnung einer Unterkunft oder eines Zimmers durch den Vermieter während der Mietdauer erforderlich, weil der Kunde/Gast Schlüssel in der Unterkunft oder an einem anderen ort vergessen oder verloren hat, werden hierfür 50,00€ vom Hotel in Rechnung gestellt. Öffnungen durch Schlüsseldienste werden extra berechnet und dem Kunden vom Hotel in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden dem Kunden/Gast 50,00€ für die Anfahrt des Hotelmitarbeiters zwecks Anwesenheit bei einer Türöffnung durch einen Schlüsseldienst oder anderen Dritten in Rechnung gestellt.

 

11. Eine Rechnung im Rahmen eines Daueraufenthaltes gilt als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht    binnen 4 Tagen ab Versand widerspricht.

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der     Schriftform und schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte  Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche  Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit  der  Leistungserbringung.

 

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der  Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche  des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit  der  Leistungserbringung  vorliegt.

 

  1. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen  nicht anzurechnen.

 

  1. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels

 

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

 

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

 

  1. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche,  Verkaufs-  und ähnliche Veranstaltungen  kann das Hotel unterbinden  bzw.  abbrechen.

 

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.

 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Mit beanstandungsfreier Übergabe des Objekts bestätigt der Vertragspartner / Mieter die Bereitstellung einer mängel- und schadenfreie Mietsache durch das Hotel. Sollten Mängel vorhanden sein, sind diese schriftlich und durch den Vertragspartner bzw. Mieter unverzüglich festzuhalten. Ein entsprechendes Dokument ist mit Datum und Uhrzeit des Verfassens, sowie Unterschriften der Vertragspartner vor Ort oder ihrer Beauftragten zu versehen.  Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 9.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Tagespreise werden anteilig vom Rechnungsinhalt ermittelt) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein

oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Vertragspartner und Dritte haften für Schäden an der Mietsache durch den Mieter und Vertragspartner und Dritten, sowie ihrer Gäste.

 

3. Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung und zum Befolgen der Hausordnung und Sicherheitsanweisungen.

 

 4. Fehlteile oder beschädigte Teile können dem Vertragspartners teilweise oder auch als Komplettsets zzgl. Der Aufwendungen für die Neubeschaffung in Rechnung gestellt werden.

 

5 .Eine Überschreitung der zulässigen Nutzlast der zur Verfügung gestellten Betten ab 120kg muss schriftlich vorab mitgeteilt werden.

 

6. Zimmer und Wohnungen verfügen über Heizungen. Der Betrieb eigener, mitgebrachter Heizgeräte ist verboten. Bei Zuwiderhandlung werden 40,00 EUR je Gerät  pro Übernachtung berechnet. Das Heizgerät ist ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch unsere Mitarbeiter auf eigne Kosten aus der Unterkunft zu entfernen

 

 

  1. Haftung des Hotels

 

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare eizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nicht. 

 

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter raftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

  1. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

  1. Zurückgebliebene  Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer  Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit  kein erkennbarer  Wert  besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

 

VIII.  Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Gesellschaft Wolfsburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Braunschweig.

 

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

  1. Sollten einzelne  Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden,  so wird dadurch die Wirksamkeit  der übrigen Bestimmungen  nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen  Vorschriften.

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